Das Urheberrecht (Copyright) ist ein Zweig des Privatrechts, dessen Ziel es ist, die „Früchte“ geistiger Tätigkeit schöpferischer Natur zu schützen, indem dem ursprünglichen Urheber des Werks eine Reihe von Rechten gewährt werden. Das Urheberrecht gilt für Kunst, Architektur, Theater, Film, Programmierung, Schriftstellerei, Musik, Bildhauerei, Malerei, Architektur, Fotografie, Videografie, Transkription, Übersetzungen, Bearbeitungen, Kürzungen, Umwandlungen von einer literarischen oder künstlerischen Form in eine andere usw.
Hinter jedem kreativen Akt steht viel Engagement, Arbeit und investierte Zeit.
Die Person, die das Urheberrecht besitzt, ist in der Regel diejenige, die das Werk geschaffen hat. Die ausschließliche Ausübung dieser Rechte durch den Urheber erlaubt es ihm und seinen Rechtsnachfolgern, sich für einen begrenzten Zeitraum durch die kommerzielle Verwertung des Werks zu vergüten. Insbesondere das Urheberrecht ist eine Besonderheit der Zivilrechts (einschließlich Frankreich und Italien), während es in Common-Law-Systemen (wie den USA und dem Vereinigten Königreich) eine teilweise andere Institution des Urheberrechts gibt.
Das Urheberrecht fördert die Kreativität und bietet einen Anreiz zum „Schaffen“, weil die Arbeit bezahlt und belohnt wird.